Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der Macherberatung, Inhaber Marcel Vassillière, Sterrenhofweg 7, 50858 Köln (nachfolgend „Macherberatung“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Macherberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Macherberatung und dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
§ 2 Leistungserbringung von Macherberatung
(1) Macherberatung vermittelt hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis (nachfolgend „Kandidaten“) an den Auftraggeber. Macherberatung stellt dem Auftraggeber hierzu Exposés, Lebensläufe und soweit gewünscht oder erforderlich weitere Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Macherberatung prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten auch im Hinblick auf Kündigungsfristen und Gehaltsvorstellungen und trifft für den Auftraggeber eine Vorauswahl der Kandidaten. Soweit der Auftraggeber dies ausdrücklich beauftragt, führt Macherberatung eine Vorabprüfung der Zeugnisse der Kandidaten und der Angaben der Lebensläufe anhand öffentlich zugänglicher Quellen durch.
Weiterhin erbringt Macherberatung auf ausdrückliche Beauftragung Unterstützung bei der Erstellung von Bedarfs- und Durchführbarkeitsanalysen im Personalbereich, Sondierung des entsprechenden Anbietermarktes und Vertragsverhandlungen mit Kandidaten.
(2) Macherberatung ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei, soweit nicht besondere Umstände oder eine ausdrücklich Beauftragung durch den Auftraggeber einen besonderen Leistungsort verlangt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen von Macherberatung durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird Macherberatung insbesondere die dafür erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern von Macherberatung zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.
(2) Die dem Auftraggeber von Macherberatung überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiterzugeben.
(3) Die abschließende Prüfung der Eignung der Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen und die Entscheidung über die Beschäftigung eines Kandidaten obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Macherberatung mit einer Vorabprüfung der Zeugnisse und der Angaben der Lebensläufe der Kandidaten anhand öffentlich zugänglicher Quellen beauftragt hat.
§ 4 Vergütung, Aufwendungsersatz
(1) Wurde zwischen dem Auftraggeber und Macherberatung keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von Macherberatung vermittelten Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder über ein anderes Vertragsverhältnis, erhält Macherberatung von dem Auftraggeber ein Honorar von 30 % des im Vertrag mit dem Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Das relevante jährliche Bruttogehalt beinhaltet sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Bestandteile. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielsweise Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Erfolgsunabhängige Bestandteile, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt an Hand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung.
(2) Der Auftraggeber hat Macherberatung unverzüglich (spätestens 10 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich über einen Vertragsschluss mit einem von Macherberatung vorgeschlagenen Kandidaten zu informieren. Weiterhin ist Macherberatung über die Einzelheiten des Vertrages und das vereinbarte Bruttogehalt nach dem vorstehenden Absatz zu informieren.
(3) Sonderleistungen wie anzeigengestützte Personalsuche und Auslagen von Macherberatung (insbesondere Reisekosten im Rahmen des Auftrages) werden von dem Auftraggeber gesondert vergütet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder für die relevante Position marktüblich oder sinnvoll ist.
(4) Der Honoraranspruch von Macherberatung aufgrund einer separaten Honorarvereinbarung oder nach diesen AGB besteht bei Vertragsschluss durch den Auftraggeber oder ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen (iSv § 15 AktG) mit dem Kandidaten innerhalb von 2 Jahren nach Vorstellung des Kandidaten durch Macherberatung (z.B. durch Übermittlung von Unterlagen, eine persönliche Vorstellung des Kandidaten durch Macherberatung, durch Vermittlung eines Vorstellungsgespräches). Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der Kandidat eingestellt wird und ob der Auftraggeber seiner Pflicht zur Information von Macherberatung über den Vertragsschluss nachkommt.
§ 5 Rechnung, Fälligkeit, Verzug
Der Honoraranspruch von Macherberatung entsteht, sobald der Auftraggeber oder ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen (iSv § 15 AktG) mit einem von Macherberatung vermittelten Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder über ein anderes Vertragsverhältnis schließt. Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare und sonstigen Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Beratungsverträge mit Macherberatung laufen auf unbestimmte Zeit, soweit nicht in dem jeweiligen Vertrag ein konkreter Zeitraum angegeben ist.
(2) Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Bereits entstandene und später entstehende Honoraransprüche von Macherberatung aufgrund bereits geleisteter Tätigkeit bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Macherberatung haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Macherberatung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung von Macherberatung besteht nicht.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen zu den Kandidaten, über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(3) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Macherberatung wird insbesondere, sofern diese in Kontakt mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers kommt, diese Daten iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
§ 9 Sonstiges
(1) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
(2) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MACHERBERATUNG – Stand März 2024