Er enthält, wenn der Empfohlene durch die MACHERBERATUNG erfolgreich vermittelt wird, nach einer Beschäftigungsdauer von 4 Wochen nach Arbeitsbeginn des Empfohlenen eine finanzielle Anerkennung.
Diese wird in Höhe von 500 Euro auf ein anzugebenes Konto überwiesen.
Voraussetzung hierbei ist, dass der Empfehlungsgeber und die empfohlene Person nicht identisch sind. Sollte ein Kandidat von mehreren Personen vorgeschlagen werden, entscheidet das Eingangsdatum über die Vergabe der Prämie.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die MACHERBERATUNG verwendet Ihre an dieser Stelle hinterlegten E-Mail-Adressen und Telefonnummern ausschließlich zu Informationszwecken im Rahmen der MACHER empfehlen MACHER-Aktion.
Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden von der MACHERBERATUNG oder von Dritten nicht gespeichert und werden nach Abschluss der Aktion gelöscht.
MACHERBERATUNG ergreift dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, um die verwendeten Daten zu schützen.
MACHERBERATUNG ist allerdings nicht dafür verantwortlich, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten gelangen, sie weiter verwenden, missbrauchen oder sie auf welche Art auch immer unbrauchbar machen, soweit dies nicht der MACHERBERATUNG zuzurechnen ist.